Alte Sitte Eidring

Anerkennung als Religionsgemeinschaft

"Ich könnte mir gut vorstellen, daß ein moderner Mensch nach diesem Glauben leben und sterben könnte, und ich bin nicht sicher, ob nicht die germanischen Völker die alten Glaubensvorstellungen stärker werden berücksichtigen müssen, wenn es darum geht, sich eine zukünftige Weltanschauung zu schaffen."
   S. Nordal

Menschen in aller Welt bemühen sich darum, daß die Alte Sitte die gleiche rechtliche Stellung wie die anderen Religionsgemeinschaften bekommt. Das bedeutet dann u.a. auch, daß von Kultleitern geschlossene Ehen rechtlich wirksam sind - neben anderen Dingen. Auf dieser Seite möchte ich den Stand der Bemühungen für verschiedene Länder wiedergeben.

Island 

Der Isländer Sveinbjörn Beinteinsson hat Anfang der 70er Jahre dieses Jahrhunderts um die Anerkennung als reguläre Religionsgemeinschaft gekämpft. Aufgrund von persönlichen Beziehungen zum damaligen isländischen Justizminister und gegen die Intervention eines christlichen Bischofs konnte er durchsetzen, daß Asatru neben dem Christentum als Religion anerkannt wurde, was bedeutet, daß Asatru als Religion die gleichen Rechte zustehen wie der Staatskirche. Dazu gehört beispielsweise, daß ein Priester rechtmäßig Ehen schließen darf. Im isländischen Parlament versuchte ein konservativer Abgeordneter, Asatru verbieten zu lassen. Nach einer Debatte wurde sein Antrag allerdings abgewiesen. Die isländische Asatru-Organisation ist der Ásatrúarfélagið.

Norwegen

Hier ist die Gruppe Bifrost 1996 vom Staat anerkannt worden. Egil Haraldsson Stenseth, Mitglied der Gruppierung, hat dazu geschrieben, daß die Anerkennung bedeute, vom Staat über Steuereinnahmen Finanzen zu erhalten und befugt zu sein, rechtlich wirksame Zeremonien ("legally binding civil ceremonies") in Norwegen abzuhalten (z.B. Eheschließungen). Der aus dieser Gruppe mit anderen ausgetretene Jón Júlíus Fillippusson gründete die Foreningen Forn Sed, die auch im Jahr 1999 (oder 2002?) anerkannt wurde. 'Rune' schrieb dazu am 24.3.02 in a.r.a.: "Of course anyone could set up a marriage ceremony, but now such a ceremony conducted by Foreningen Forn Sed would be legally binding in the same way as a 'church' marriage or getting it done at the 'Town hall'"

Schweden

Hier gibt es den Sveriges Asatrosamfund, gegründet von Kalle Dahlberg und anderen. 1998 hatte die Gruppierung ca. 300 Mitglieder. Um in Schweden als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, sind jedoch 3000 Mitglieder nötig. Dann wäre es möglich, rechtlich wirksame Eheschließungen abzuhalten. Einen Schritt weiter zu diesem Ziel ist der Verein 2007 gekommen: Man wurde von der SST ("Statens stöd till trossamfunden" = Staatliche Unterstützung für Glaubensgemeinschften) als Glaubensgemeinschaft registriert, was v.a. finanzielle Vorteile bringt. Dies ist nicht gleichzusetzen mit der "staatlichen Anerkennung"

Dänemark

Für Fornsiðr.dk hat mir A. Remus mitgeteilt (Ostaramond 2002), daß eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Dänemark sehr unwahrscheinlich sei. Der für solche Dinge zuständige beratende Ausschuß für das Kirchenministerium habe nämlich nach über dreijähriger Überprüfung Bedenken, ob Forn Siðr überhaupt eine "richtige Glaubensgemeinschaft" sei. Die Hauptbegründung dafür ist das Fehlen von dogmatischen Glaubensvorgaben auf Seiten der Forn Siðr ...

In der Copenhagen Post erschien am 3. Wonnenmond 2002 ein Artikel von R.K. Engmann betitelt "Pagans welcome to worship, but not officially". Das Kirchenministerium (Ministry of Ecclesiastical Affairs) habe nun nach dreijähriger Bedenkzeit entschieden, daß die Alte Sitte nicht den Status einer offiziell anerkannten Religion (official religious denomination) in Dänemark erhalten wird. Spekuliert wird über den langen Entscheidungsprozeß von über drei Jahren, da das Ministerium nach eigener Aussage innerhalb von drei Wochen (!) entscheiden will. Der Sprecher des Ministeriums sagte, daß man die Entscheidung überdenken wolle, wenn ein zweiter Antrag gestellt würde. Die Autorin des Artikels weiß aber, daß bisher kein Zweitantrag befürwortet wurde.
Neblung 2003: Offenbar hat es nun aber doch geklappt. Grølheim teilte über die Mailingliste "Asatru-E" mit, daß der Kirchenminister am 6.11. die offizielle Anerkennung unterzeichnet habe, die einen Tag später offiziell Forn Sidr zugestellt wurde. Das heißt nun, so Grølheim in privater Mail, daß die Gruppe Ehen schließen kann, daß man eigene Friedhöfe anlegen dürfe. Weiterhin seien mit der Anerkennung steuerliche Vorteile verbunden. Eine Sache bleibt aber weiterhin alleinig in der Hand der Kirche, und zwar unabhängig vom Glauben der Eltern: die Anmeldung / Registrierung von Neugeborenen, was also bei uns das Standesamt macht.

Nebelwald

Deutschland

Keinerlei Anerkennung.
Mögliche Organisationsform: Der eingetragene Verein (e.V.). Dies ist eine gemeinnützige Gemeinschaft, die einen Dienst an der Gesellschaft leistet, also beispielsweise lehrend, bildend, erziehend wirkt. Diesen Status haben die unterschiedlichsten Gruppen: vom Kaninchenzüchterverein über den Schachclub bis hin zu religiösen Gruppen wie dem Verein für Germanisches Heidentum.
Eine weitere, aber äußerst schwer erreichbare Form ist die Körperschaft Öffentlichen Rechts [de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_%C3%B6ffentlichen_Rechts]. Diesen Status haben etliche evangelische Freikirchen, auch die Zeugen Jehovas, die Neuapostolische Kirche.
Voraussetzungen sind: Die Gruppe muß für eine stattliche Anzahl von Jahren existieren (ca. 30), eine ebenfalls stattliche Anzahl von Mitgliedern aufweisen (ca. 1/1000 der Gesamtbevölkerung), was man als "Gewähr der Dauer" bezeichnet. Die "Staatstreue" ist dagegen kein Kriterium, wohl aber die "Rechtstreute". (Hier kann man sich auch im Netz einschlägig informieren.) Durch den Wegfall des "Religionsprivilegs" 2002 wird natürlich noch genauer als vorher geschaut, wer sich als Verein organisieren will oder die Anerkennung als KöR anstrebt.

USA

Anerkennung als Religionsgemeinschaft in den USA umfaßt das Recht, vom Staat anerkannte Ehen zu schließen und auch das Recht zum Besuch in Krankenhäusern, militärischen Einrichtungen oder Justizvollzugsanstalten. Das beinhaltet auch das Einbringen von Infomaterial.
Jeder Bundesstaat hat eine separate Handhabe und eine Anerkennung bezieht sich in der Regel nur auf den jeweiligen Staat. In Kalifornien werden beispielsweise sogenannte Clergy Cards ausgestellt, mittels derer sich jemand als Mitglied einer Religionsgemeinschaft ausweisen kann.
Die Anerkennung kann auch abgestuft sein, so daß jemand beispielsweise Zutritt zu JVAs hat, aber keine Ehen schließen darf.
Ebenso wichtig ist die Anerkennung durch die staatliche Steuerbehörde IRS. Meines Wissens sind die Irminsul Aettir als "non-profit religious organization" vom Staat Washington anerkannt worden. Das gleiche gilt für Steve McNallens Asatru Folk Assembly, also non-profit organization und Anerkennung durch die IRS. Der "charitable" Status entspricht wohl den deutschen Wohlfahrtsverbänden. (?) Eine solche Organisation kann Spendenbescheinigungen an Förderer ausstellen, die diese von der Steuer absetzen können.

Kanada

Situation ähnlich wie in den USA. Es ist beispielsweise Wicca-Gruppen erlaubt, Besuche in Krankenhäusern und JVAs durchzuführen. Ob das auch für Asatru-Gruppen gilt, weiß ich nicht.
In Ontario können staatliche Verwaltungsbeamte auch wählen, ob sie zu "Yule" oder "Weihnachten" frei haben möchten...
Aber laut Aussage von Jennifer Smith war Anfang 1997 keine heidnische Gruppe befugt, staatlich anerkannte Ehen zu schließen. Weiterhin habe keine der Gruppen den "charitable"-Status.

Australien

Die australische Verfassung erlaubt es einer Regierung nicht, bestimmte religiöse Gruppierungen anzuerkennen. Dies wird de-facto aber dadurch getan, daß reglementiert wird, wer z.B. Eheschließungen abhalten darf.
Um dies zu erreichen, muß mit dem Department des Federal Attorney General ("Justizminister") verhandelt werden, um ihn zu überzeugen, daß es sich bei diesem Glauben um eine richtige Religion handelt. Das "Asatru Kindred of Australasia Inc." hofft, in einigen Monaten (nach Heuert 1998) seinen ersten "religiösen Zelebranten" (einen anerkannten Priester) zu haben. Dabei handelt es sich um eine Person, die speziell beim Federal Attorney General registriert ist. Im Gegensatz zu großen Organisationen wie der Lutherischen Kirche ist es einer kleinen Gruppe wie dem Asatru Kindred nicht erlaubt, eigene Priester zu ernennen. Hier muß jeder Zelebrant persönlich registriert werden.
Das Asatru Kindred o.A. hat auch den "charitable"-Status. Um diesen zu bekommen, muß man sich als religiöse Vereinigung eintragen lassen, bestimmte Formulierungen in die Satzung aufnehmen und einen Antrag bei der australischen Steuerbehörde stellen.

Spanien

Im Brachet 2007 überraschte die Meldung im Eldaring-Forum (Der Runenstein, Posting vom 25.6.07), daß die spanische Asatru-Organisation "Odinista-Asatru" (bzw. COMUNIDAD ODINISTA DE ESPANA-ASATRU) durch die Regierung als gleichwertige Religion neben den monotheistischen anerkannt wurde. Damit fallen, wenn ich das richtig verstanden habe, der Organisation das Recht zu, legal gültige Hchzeiten usw. zu schließen.

 

Seiteninfo: 1.Autor: Stilkam | 2.Autor: ING | Weitere Autoren: - | Stand: 20.03.2020 | Urheberrecht beachten!